Gesetze / Wehrdisziplinarordnung

WDO 2002

§ 76 Große Besetzung

Vor Anberaumung der Hauptverhandlung kann der Vorsitzende der Truppendienstkammer durch Beschluss zwei weitere Richter heranziehen, wenn dies nach Umfang oder Bedeutung der Sache geboten ist.

§ 75 § 77